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Bewährung für »Zora«-Anschläge
Berlin. Rund 20 Jahre nach zwei Sprengstoffanschlägen der Untergrundorganisation »Rote Zora« ist eine der Täterinnen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Kammergericht Berlin sprach die Angeklagte Adrienne G. wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in zwei Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
Das Gericht begründete, strafmildernd sei ins Gewicht gefallen, daß die Angeklagte sich freiwillig gestellt habe, die Taten rund 20 Jahre zurücklägen und nicht zu sehen sei, daß G. abermals straffällig werden würde (siehe auch Prozeßbericht in jW vom 12.4.).
(AP/jW)
Das Gericht begründete, strafmildernd sei ins Gewicht gefallen, daß die Angeklagte sich freiwillig gestellt habe, die Taten rund 20 Jahre zurücklägen und nicht zu sehen sei, daß G. abermals straffällig werden würde (siehe auch Prozeßbericht in jW vom 12.4.).
(AP/jW)
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