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Karlsruhe bestätigt DDR-Behörden

Karlsruhe. Verwaltungsentscheidungen der DDR können nur dann korrigiert werden, wenn sie gegen fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Eine entsprechende Regelung im Einigungsvertrag diene der Rechtssicherheit, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzbeschluß. Dies verstoße nicht gegen das Grundgesetz.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.04.2007, Seite 4, Inland

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