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»Wirtschaftsweise« für Schuldenobergrenze

Berlin. Die fünf »Wirtschaftsweisen« haben eine deutliche Verschärfung der grundgesetzlichen Regeln für die Neuverschuldung gefordert. Der Vorsitzende des Sachverständigenrats der Regierung, Bert Rürup (Foto), übergab Bundeskanzlerin Angela Merkel am Montag ein Gutachten, das von einer Beibehaltung der Investitionen als Bezugsgröße für die Schuldengrenze ausgeht. Abschreibungen und Vermögensverkäufe sollen aber nicht mehr berücksichtigt werden. Dadurch könnte sich der Spielraum für die Neuverschuldung deutlich verringern. Merkel bescheinigte dem Vorschlag, »intelligent mit der Materie umzugehen«. Das Gutachten biete viele Anhaltspunkte für die Föderalismuskommission. Die Bundesregierung hatte die Sachverständigen im November vergangenen Jahres damit beauftragt, Vorschläge zur Schuldenbegrenzung zu machen. In Artikel 115 der Verfassung heißt es bislang: »Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten«.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.03.2007, Seite 1, Inland

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