Zum Inhalt der Seite

Keine Räume für NPD-Parteitag

Oldenburg. Die niedersächsische NPD will am Sonntag in Oldenburg einen Landesparteitag abhalten. Allerdings fehlen der neofaschistischen Partei dazu bislang die Räumlichkeiten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Freitag das Verbot der Nutzung des städtischen Kulturzentrums von Oldenburg, das zuvor vom dortigen Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg ausgesprochen worden war. Gescheitert ist bislang auch die Anmietung verschiedener Lokale in Oldenburg und Delmenhorst. Das örtliche Forum gegen rechts und antifaschistische Gruppen rufen unter dem Motto »Parteitag kippen, egal ob in Oldenburg oder Delmenhorst« dazu auf, die Veranstaltung zu verhindern. (jW)



Weitere Infos: alhambra.de/nonazis
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 10.03.2007, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!