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Aus: Ausgabe vom 13.02.2007, Seite 12 / Feuilleton

Bushido

Der Berliner Rapper Bushido verfügt über ein Brutaloimage, das manche das Verbot seiner Tournee fordern läßt – und Bushido noch bekannter macht. Alles halb so wild, meint Kathrin Schank, die Jugendbeauftragte der »Aktion 3. Welt Saar«. Sie wendet sich gegen ein Verbot des Bushido-Konzerts am 22.Februar in Saarbrücken: »Was er macht, ist die Inszenierung einer Bühnenshow. Nach dem Konzert geht das Leben weiter wie vorher. Es kommt ja auch niemand auf die Idee, einen Film oder ein Theaterstück, die einen Mord zeigen, zu verbieten.« Ihrer Ansicht nach verhindern Verbote und moralische Appelle »eine notwendige gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Kunstfigur Bushido.« Die Gewalt, die Bushido auf der Bühne rappt, ist für Schank Teil der deutschen Gesellschaft. Tag für Tag werde diese Gewalt massenhaft in Fernsehfilmen gezeigt, ohne daß jemand ein Verbot fordere. »Auch die Hartz-IV-Gesetze bedeuten für Hunderttausende Kinder in Deutschland Gewalt, weil sie dadurch verarmen«, meint sie. Wer für ein Konzertverbot bei Bushido sei, müßte folgerichtig auch für ein Verbot von Auftritten der Parteipolitiker sein, die diese Gesetze geschaffen haben.

(jW)

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