Zum Inhalt der Seite

Prozeß wegen Buchverbrennung

Pretzien/Magdeburg. Wegen der Verbrennung des »Tagebuchs der Anne Frank« im vergangenen Juni in Pretzien müssen sich sieben Männer ab dem 26. Februar vor dem Amtsgericht Schönebeck in Sachsen-Anhalt verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt sie, das Naziregime verherrlicht und die damalige Verfolgung von Juden verharmlost beziehungsweise verleugnet zu haben. Die Anklage wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gegen die Männer im Alter von 23 bis 28 Jahren sei zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet worden.

(ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 31.01.2007, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!