Zum Inhalt der Seite

CDU will Unternehmer erfreuen

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll unter vier Prozent gedrückt werden

Der CDU-Vorstand hat am Wochenende auf einer Klausurtagung in Bremen ein Strategiepapier beschlossen, das die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 4,2 auf unter vier Prozent im nächsten Jahr vorsieht. Die Forderung ist Bestandteil einer vom Bundesvorstand einstimmig verabschiedeten »Bremer Erklärung«. Darin heißt es: »Ein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von unter vier Prozent ist machbar, wenn die Reformen der Bundesregierung weiter greifen und die Effizienz der Arbeitsmarktinstrumente weiter verbessert wird.« Laut Generalsekretär Ronald Pofalla könnte die Senkung bereits Anfang 2008 erfolgen.

Kanzlerin Angela Merkel schränkte ein, eine Absenkung müsse allerdings auf einer soliden finanziellen Basis erfolgen. Sie sehe deshalb auch keinen Widerspruch zu Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD). Der hatte eine Senkung Mitte dieser Woche abgelehnt. Merkel sagte, sie sei sich mit dem Vizekanzler einig, daß eine Absenkung nicht zu einem erneuten Zuschußbedarf für die Bundesagentur für Arbeit (BA) führen dürfe.
Anzeige

Skeptisch zeigte sich der SPD-Vorsitzende Kurt Beck. Da von der CDU kein Finanzierungsvorschlag zu diesem Thema gemacht worden sei, halte er sich zurück, sagte er. Leistungskürzungen für Arbeitslose werde es mit der SPD nicht geben. In einem Spiegel-Interview sprach sich Beck für eine Fortsetzung des »Reformprozesses« aus und rückte damit Äußerungen zurecht, mit denen er Weihnachten für Wirbel gesorgt hatte. »Wir wollen das vollenden, was wir uns vorgenommen haben. Das ist, weiß Gott, genug«, hatte Beck damals gesagt und damit in der Koalition eine Debatte über den künftigen Reformkurs ausgelöst. Er sei nie für eine »Reformpause« gewesen, ruderte der SPD-Chef jetzt zurück. »Der Reformprozeß muß unbedingt fortgesetzt werden.« Allerdings dürften Reformen nicht nur »durch Kürzen, Streichen und Wegnehmen« definiert werden.

(AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 15.01.2007, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!