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14.12.2006

Privat bleibt privat

Videoüberwachung: Hamburger Oberverwaltungsgericht entschied gegen polizeilichen Kontrolleifer

Von Ludwig König
Die Erfassung von Privatwohnungen durch Polizeikameras auf der Hamburger Reeperbahn ist grundgesetzwidrig. Das hat das Hamburger Oberverwaltungsgericht jetzt in einem Beschwerdeverfahren entschieden. Seit März 2006 wird die Reeperbahn durch zwölf Kameras der Polizei überwacht. Als Grund wurde der Schutz der Anwohner vor Straftaten genannt. Eine Anwohnerin hatte jedoch geklagt, daß dabei auch Privatwohnungen überwacht würden. Dies verstoße gegen Artikel 13 Absatz 1 d...

Artikel-Länge: 1701 Zeichen

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