Zum Inhalt der Seite

Neuer Prozeß gegen Max Strauß

Augsburg. Max Strauß hofft in der zweiten Runde seines Steuerhinterziehungsverfahrens vor dem Augsburger Landgericht auf einen Freispruch. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil gegen den Sohn des 1988 gestorbenen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß im vergangenen Jahr wegen massiver Zweifel an den angeführten Beweisen aufgehoben.

Der 47jährige war in erster Instanz im Juli 2004 zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, weil er vom Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber insgesamt 2,7 Millionen Euro Schwarzgeld aus Airbus- und Panzergeschäften kassiert und nicht versteuert haben soll. Die Staatsanwaltschaft erneuerte am Montag ihre Vorwürfe. Strauß ließ durch einen seiner vier Anwälte mitteilen, er habe »nie einen Pfennig von Karlheinz Schreiber erhalten«. Das Landgericht hat 42 Verhandlungstage bis September 2007 angesetzt.

(AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 12.12.2006, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!