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Bundestag verbietet Tabakwerbung

Berlin. In Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk und Internet darf künftig nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie verabschiedete der Bundestag am Donnerstag gegen die Stimmen der FDP-Fraktion. Verboten ist auch das Sponsoring von Hörfunkprogrammen und grenzüberschreitenden Veranstaltungen sowie das kostenlose Verteilen von Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen.

Deutschland hatte 2003 wegen der EU-Richtlinie Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben. Der Parlamentarische Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Gerd Müller (CSU), sagte in der Debatte, man müsse von einer Abweisung der Klage ausgehen. Deshalb habe die Bundesregierung nun eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der Richtlinie vorgeschlagen.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.11.2006, Seite 5, Inland

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