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Bundessozialgericht kritisiert Hartz IV

Kassel. In seiner ersten Sitzung zu Hartz IV hat das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag in Kassel deutliche Kritik an Teilen der Reform geübt. So seien Hilfen für getrennt lebende Arbeitslosengeld-II-Empfänger »aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich«. Außerdem begrenzte das oberste deutsche Sozialgericht die Möglichkeiten der für die Leistungsgewährung zuständigen Arbeitsgemeinschaften, die Gelder für Miete und Nebenkosten zu drücken. Auch Eigentumswohnungen sind künftig besser geschützt. (Az: B 7b AS 14/06 R, B 7b AS 18/06 R und B 7b AS 2/05 R)

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.11.2006, Seite 1, Inland

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