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IMSI-Catcher grundgesetzkonform

Karlsruhe. Die Polizei darf Handys künftig weiter mit dem sogenannten IMSI-Catcher überwachen. Das Bundesverfassungsgericht gab am Freitag bekannt, daß der Einsatz der Geräte, mit denen die Kartennummer und der Standort eines Handys ermittelt werden können, mit dem Grundgesetz vereinbar sei. In der Entscheidung heißt es, der Einsatz verstoße weder gegen den Schutz des Fernmeldegeheimnisses noch gegen die informationelle Selbstbestimmung.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.10.2006, Seite 5, Inland

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