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Prügelprinz kann nicht klagen

Leipzig. Ernst August »Prinz« von Hannover kann nicht noch einmal wegen der Rückgabe früheren Besitzes seines Großvaters in Ostdeutschland vor Gericht ziehen. Das teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag mit. Der wegen diverser Prügelskandale bekanntgewordene »Prinz« hatte zuvor erfolglos auf Rückübertragung von Grundstücken und anderen Vermögenswerten im Ostharz geklagt.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.09.2006, Seite 2, Inland

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