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Ausweisung eines Nigerianers legal

Karlsruhe. Ein Nigerianer, dem mit Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen worden ist, muß Deutschland verlassen. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Freitag. Der heute 45jährige war 1993 nach Deutschland eingereist und wurde im Februar 2000 mit Hilfe einer falschen Arbeitsbescheinigung eingebürgert. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Mai entschieden, daß ihm die Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden darf. Das gegenteilige Verbot des Grundgesetzes greife bei einer erschwindelten Einbürgerung nicht.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.09.2006, Seite 5, Inland

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