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13.07.2006
- → Inland
Gelöbnis-Urteil rechtskräftig
Berlin. Im Rechtsstreit um die jährlichen Proteste gegen öffentliche Gelöbnisse hat die Bundeswehr eine Niederlage erlitten. Mit einem inzwischen rechtskräftigen Urteil sei der Bundeswehr vom Verwaltungsgericht Berlin untersagt worden, das Hausrecht rund um den Ort der Veranstaltung zu beanspruchen, um Demonstrationen zu verhindern, sagte ein Sprecher der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär am Mittwoch.
Nach seinen Angaben kommt dem Urteil über Berlin hinaus grundsätzliche Bedeutung zu, weil allein 2005 bundesweit über 150 Gelöbnisse außerhalb von Kasernen stattgefunden hätten. Die Berliner Kampagne hatte gegen die Praxis geklagt, wonach die kommunalen Behörden der Bundeswehr für die Gelöbnisse einen Sondernutzungsbescheid für öffentliches Straßenland ausstellen, um Demonstranten fernzuhalten.
Das Gericht hatte einen solchen Bescheid des Bezirksamtes Berlin-Mitte aus dem Jahr 2004 Anfang Mai für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Seit Montag sei das Urteil rechtskräftig, so der Sprecher der Kampagne. Das Land Berlin habe auf eine Berufung verzichtet. Nach Angaben des Sprechers steht es der Bundeswehr laut Urteil nicht zu, Kundgebungen oder Demonstrationen abzuwehren. Das Straßenrecht biete zudem »keine Grundlage, einem Hoheitsträger zur Durchführung einer Veranstaltung sonderpolizeiliche Mittel einzuräumen«.
(ddp/jW)
Nach seinen Angaben kommt dem Urteil über Berlin hinaus grundsätzliche Bedeutung zu, weil allein 2005 bundesweit über 150 Gelöbnisse außerhalb von Kasernen stattgefunden hätten. Die Berliner Kampagne hatte gegen die Praxis geklagt, wonach die kommunalen Behörden der Bundeswehr für die Gelöbnisse einen Sondernutzungsbescheid für öffentliches Straßenland ausstellen, um Demonstranten fernzuhalten.
Das Gericht hatte einen solchen Bescheid des Bezirksamtes Berlin-Mitte aus dem Jahr 2004 Anfang Mai für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Seit Montag sei das Urteil rechtskräftig, so der Sprecher der Kampagne. Das Land Berlin habe auf eine Berufung verzichtet. Nach Angaben des Sprechers steht es der Bundeswehr laut Urteil nicht zu, Kundgebungen oder Demonstrationen abzuwehren. Das Straßenrecht biete zudem »keine Grundlage, einem Hoheitsträger zur Durchführung einer Veranstaltung sonderpolizeiliche Mittel einzuräumen«.
(ddp/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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