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Haftstrafen im Phoenix-Prozeß

Frankfurt/Main. Im Prozeß um den wohl bislang größten Anlagebetrug in Deutschland hat das Frankfurter Landgericht am Dienstag zwei leitende Angestellte des insolventen Kapitaldienstleisters Phoenix schuldig gesprochen. Den ehemaligen Prokuristen der Firma verurteilte das Gericht zu sieben Jahren und vier Monaten Haft wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Gegen die mitangeklagte frühere Geschäftsführerin verhängte das Gericht eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen Untreue. Laut Anklage hatte das Duo allein von Juli 2004 bis Januar 2005 fast 7000 Anleger um insgesamt 123 Millionen Euro geprellt.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.07.2006, Seite 9, Inland

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