Zum Inhalt der Seite

Anhörung zu Zwangsheiraten

Berlin. Zwangsverheiratungen sollen nach dem Willen der Migrationsbeauftragten der Regierung, Maria Böhmer (CDU), strafrechtlich verfolgt werden können. Böhmer forderte am Montag aus Anlaß einer Anhörung des Bundestags-Familienausschusses, es müsse für Zwangsverheiratungen einen eigenen Straftatbestand geben. Es handle sich um »schwere Menschenrechtsverletzungen«. (ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 20.06.2006, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!