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OVG: REPs gar nicht rechtsextrem

Berlin. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg sind die Republikaner (REP) im Jahr 1997 zu Unrecht in den Berliner Verfassungsschutzbericht aufgenommen worden. Das Gesamtbild der Partei auf der Grundlage der Behördenerkenntnisse habe nicht die Feststellung ermöglicht, daß die REPs verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgten, hieß es in dem am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Urteil. Das Gericht wies damit acht Jahre nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts die Berufung des Landes Berlin zurück. Es war 1998 auch dazu verurteilt worden, die Beobachtung der Partei zu unterlassen. Im aktuellen Berliner VS-Bericht werden die REPs im Kapitel »Parlamentsorientierter Rechtsextremismus« aufgeführt. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.04.2006, Seite 15, Inland

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