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Generalbundesanwalt will Mautdaten für Ermittlungen nutzen

München. Generalbundesanwalt Kay Nehm will das Mautsystem auf deutschen Autobahnen auch zur Strafverfolgung nutzen. Bei besonders schweren Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung müsse der Betreiber den Behörden die Möglichkeit geben, den Täter zu ermitteln, sagte Nehm der Münchner Abendzeitung (Montagausgabe).

Derzeit verbiete die gesetzliche Lage eine Nutzung der Mautdaten zur Strafverfolgung, erklärte der Jurist. Auch die technischen Voraussetzungen müßten erst geschaffen werden.

(AP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.04.2006, Seite 4, Inland

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