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15.02.2006
- → Inland
Kartellamt setzt auf Gaspreisrutsch
Bonn. Die Privatkunden großer deutscher Gasunternehmen sollen schon ab 1. April ihren Anbieter frei wählen können: Sieben Versorger – darunter der Marktführer E.on – verpflichteten sich gegenüber dem Bundeskartellamt, den Verbrauchern diese Wechselmöglichkeit einzuräumen. Das teilte dieWettbewerbsbehörde am Dienstag in Bonn mit. Hintergrund ist ein Mißbrauchsverfahren der Wettbewerbshüter gegen die sieben Unternehmen wegen des Verdachts mißbräuchlich überhöhter Gaspreise für die Endkunden. Kartellamtspräsident Ulf Böge erklärte, die Wechselmöglichkeit belebe den Wettbewerb. Dies solle sich »letztlich auch in einem niedrigeren Preis niederschlagen«.
Zu den betroffenen Unternehmen gehören auch Konzerntöchter von E.on. Der Düsseldorfer Energieversorger hatte bereits am Montag abend mitgeteilt, den Haushalts- und Kleingewerbekunden aller seiner Regionalversorger sowie der Thüga ab 1. April die freie Wahl des Gasanbieters zu ermöglichen. Ende Januar hatte die Bundesnetzagentur ein neues Modell für den Zugang zum Gasmarkt vorgestellt. Demnach sollen Verbraucher ab 1. Oktober ihren Anbieter frei wählen können. (AFP/jW)
Zu den betroffenen Unternehmen gehören auch Konzerntöchter von E.on. Der Düsseldorfer Energieversorger hatte bereits am Montag abend mitgeteilt, den Haushalts- und Kleingewerbekunden aller seiner Regionalversorger sowie der Thüga ab 1. April die freie Wahl des Gasanbieters zu ermöglichen. Ende Januar hatte die Bundesnetzagentur ein neues Modell für den Zugang zum Gasmarkt vorgestellt. Demnach sollen Verbraucher ab 1. Oktober ihren Anbieter frei wählen können. (AFP/jW)
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