Zum Inhalt der Seite
Beim Fananwalt

Ein Gruselkabinett

Von René Lau
Foto: jW

Regierungen kommen und gehen. Manchmal tun sie Gutes, überwiegend allerdings nicht. An viele Regierungen wird man sich nie wieder erinnern. So plötzlich wie sie auftauchten, waren sie auch schon wieder weg. Was aber nicht verschwindet, sind ihre Hinterlassenschaften. Für mich als Juristen ist es natürlich wichtig zu wissen, was sie an Gesetzen und Verordnungen verabschieden. Nicht nur für mich beruflich, sondern auch privat – als Fußballfan. Und da kommt einiges zusammen. Von der Verschärfung der Polizeigesetze der Länder über größere Befugnisse der Geheimdienste bis zu mehr Repressalien gegenüber Fußballfans. Dahingehend reiht sich das vor kurzem beschlossene neue Bundespolizeigesetz ein. Schon einmal wurde es kurz vor der Abstimmung im Bundestag von der Tagesordnung genommen. Nun aber ist es in neuem Gewand da. Aus Fansicht ist es ein Gruselkabinett. Von erweiterten Möglichkeiten der präventiven Polizeiarbeit über automatisierte Videoauswertung, biometrische Echtzeiterkennung bis zur Befugnis, Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote auszusprechen, ist alles dabei. Dass auch bei dieser Gesetzesnovelle wieder die Kennzeichnungspflicht für Polizisten fehlt, setzt dem Ganzen dann die Krone auf. Und wie nicht anders zu erwarten, verkauft man uns das Paket selbstverständlich als Terrorbekämpfung.

Es verhält sich wie immer: Ist die Tür zu weiterer Überwachung und Repression erst einmal geöffnet worden, wird sie sich nie wieder schließen. Und selbstverständlich wird die Bundespolizei die gesamte Klaviatur ihrer neuen Befugnisse nicht nur zur Terrorbekämpfung einsetzen. Und jeder Fußballfan wird es zu spüren bekommen.

Anzeige

»Sport frei!« vom Fananwalt.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 06.11.2026, Seite 16, Sport

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!