Nachschlag: Profaner Schnüffler
→ Dark Holmes. Spotify
Liebe Macher der Hörspielreihe »Dark Holmes« (2022–26), auch wenn Arthur Conan Doyle über seine Figur Sherlock Holmes einst sagte: »Verheiraten Sie ihn, töten Sie ihn, oder tun Sie mit ihm, was immer Ihnen beliebt«, heißt das nicht, dass es ausreicht, das Personal Eures Krimis nach Protagonisten aus dem Doyleschen Kanon zu benennen, um daraus eine Holmes-Geschichte zu machen. Dass Euer »Holmes« ein Junkie ist, der Drogen zum Denken braucht (während Holmes sie im Gegenteil nur in Phasen des Nichtstuns nahm), geschenkt. Dass Ihr ihn mit einer Stripperin verkuppelt und ihn ihr einen Heiratsantrag machen lasst, ebenso (siehe oben). Egal auch, dass Ihr ihn zu einem Polizisten des Dallas Police Departements macht (der echte Holmes in »Das gefleckte Band«: »Diese Unverschämtheit, mich mit der Polizei durcheinanderzubringen!«). Aber dass Ihr ihm das Wesentlichste nehmt, die Kunst der Deduktion und brillanten Schlüsse, das ist unverzeihlich. Das ist kein Holmes, das ist ein gewöhnlicher Schnüffler. (af)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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