Mieterbund kritisiert unzulängllichen Gesetzentwurf zum Mietrecht
Der Deutsche Mieterbund (DMB) erklärte am Mittwoch aus Anlass der Bundestagsanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderungen im Mietrecht:
Der DMB begrüßt die geplanten Regelungen zu Indexmieten, möbliertem Wohnen, Kurzzeitvermietungen und zur Schonfristzahlung bei Mietrückständen. Der Entwurf bleibt jedoch an entscheidenden Stellen hinter dem notwendigen Mieterschutz zurück. »Dass die Bundesregierung zentrale Probleme des Mietrechts endlich angeht, ist ein wichtiges Signal. Angesichts der dramatisch steigenden Wohnkosten braucht es umfassende Reformen, die bestehende Schutzlücken schließen und Umgehungsmöglichkeiten konsequent verhindern. Wir brauchen einen Mieterschutz, der im Alltag tatsächlich ankommt – für alle Mieterinnen und Mieter«, erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.
Wie dringend notwendig wirksamer Mieterschutz ist, zeigt sich an der Entwicklung der Wohnkosten. Seit 2010 sind die Neuvertragsmieten um rund 70 Prozent gestiegen. Laut Mietenreport 2026 des DMB befürchten 29 Prozent der Mieterinnen und Mieter, ihre Miete künftig nicht mehr bezahlen zu können.
Der DMB begrüßt, dass der Gesetzentwurf erstmals eine Begrenzung von Indexmieterhöhungen vorsieht. Die geplante Regelung reicht jedoch nicht aus. Der DMB fordert deshalb, Indexmieten bei Neuvermietungen auszuschließen und Erhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf höchstens zwei Prozent jährlich zu begrenzen. »Wer eine Indexmiete vereinbart, darf nicht schutzlos steigenden Verbraucherpreisen ausgeliefert sein. Gerade wenn Lebensmittel, Energie und andere Lebenshaltungskosten teurer werden, darf die Miete nicht zusätzlich zur untragbaren Belastung werden«, betont Weber-Moritz.
Positiv bewertet der DMB die geplante Transparenz bei Möblierungszuschlägen und deren Begrenzung auf höchstens ein Prozent des Zeitwerts der Möbel pro Monat. Die vorgesehene Pauschale von bis zu zehn Prozent der Nettokaltmiete für vollmöblierte Wohnungen lehnt der DMB ab, weil sie sich nicht am tatsächlichen Wert der Einrichtung orientiert. Zusätzlich fordert der DMB ein Möbelkündigungsrecht, damit Mieterinnen und Mieter aufgedrängte Möblierung beenden und den entsprechenden Zuschlag einsparen können. Vermietende sollten zudem Anschaffungspreis und Anschaffungsdatum der Möbel offenlegen.
Auch die geplante gesetzliche Begrenzung der Kurzzeitvermietung auf grundsätzlich sechs Monate begrüßt der DMB. Um Umgehungen des Mieterschutzes zu verhindern, muss die Mietpreisbremse jedoch auch bei solchen Mietverhältnissen gelten. Der besondere Wohnbedarf muss im Mietvertrag konkret benannt und Kettenbefristungen müssen gesetzlich ausgeschlossen werden.
Der DMB begrüßt ausdrücklich, dass die Schonfristzahlung künftig auch eine ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen unwirksam machen soll. Kritisch sieht der DMB allerdings, dass diese Möglichkeit laut Gesetzentwurf nur einmal während des gesamten Mietverhältnisses bestehen soll. »Ein vorübergehender finanzieller Engpass darf nicht automatisch zum Verlust der Wohnung führen. Wer Mietrückstände vollständig ausgleicht, muss eine echte Chance bekommen, in der eigenen Wohnung zu bleiben. Deshalb muss die vorgesehene Begrenzung auf einen einmaligen Anwendungsfall gestrichen werden«, fordert Weber-Moritz.
Der DMB unterstützt auch die weitergehenden mietrechtlichen Forderungen der Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Dazu gehören eine bundesweit geltende, unbefristete Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, ein befristeter Mietenstopp in angespannten Wohnungsmärkten, eine längere Betrachtungsdauer für die ortsübliche Vergleichsmiete sowie wirksamere Maßnahmen gegen Mietwucher und spekulativen Leerstand. (…)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
