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Gerichtsentscheid für Bahn gegen Konkurrenz

Köln. Die Deutsche Bahn AG (DB) muss ihren Zugverkehr auf besonders belasteten Strecken nicht zugunsten von Konkurrenten einschränken. Das Verwaltungsgericht Köln kassierte am Donnerstag eine Wettbewerbsklausel für Fernverkehrsstrecken per Eilbeschluss. Die Bundesnetzagentur hatte im Juli entschieden, die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn (DB Infra-GO) dazu zu verpflichten, auf stark belasteten Fernverkehrsstrecken ab 2028 Platz für Konkurrenten einzuräumen. Dann will der italienische Bahnbetreiber Italo Fernzugverbindungen auf den besonders profitablen Strecken von München über Köln nach Dortmund und von München nach Berlin anbieten. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.10.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

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