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Weiterer AfD-Kandidat scheitert vor Gericht

Oldenburg. In Niedersachsen ist ein weiterer von der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossener AfD-Kandidat mit einem Eilantrag vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte den vom Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße eingereichten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach Angaben vom Montag ab. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass alle Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich auf das Wahlverfahren bezögen, nur durch nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden könnten. Moriße, der mit Verweis auf Zweifel an seiner Verfassungstreue von der Wahl ausgeschlossen worden war, wollte als Oberbürgermeisterkandidat in Wilhelmshaven antreten. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.08.2026, Seite 4, Inland

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