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Beschwerde gegen Beugehaft für Lina E.

Karlsruhe/Dresden. Der Anwalt von Lina E. will Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen, dass die verurteilte Nazigegnerin wegen einer verweigerten Zeugenaussage in Beugehaft sitzt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte diese Zwangsmaßnahme angeordnet, der Bundesgerichtshof hatte sie bestätigt. »Die Verfassungsbeschwerde wird im Laufe dieser Woche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht«, teilte Anwalt Erkan Zünbül am Dienstag mit. Im Mittelpunkt sollten die Reichweite des Auskunftsverweigerungsrechts sowie der Grundsatz, sich selbst nicht belasten zu müssen, stehen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.08.2026, Seite 4, Inland

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