-
1 Leserbrief
- → Wochenendbeilage
Exzess des Staatsterrorismus
Dokumentiert. Am 6. Juni 1941 erließ das Oberkommando der Wehrmacht den »Kommissarbefehl« – die Aufforderung zum Mord. Von Dietrich Eichholtz
Fragt man heute Jung oder Alt nach dem »Kommissarbefehl«, mitunter sehr ungenau »Hitlers Kommissarbefehl« genannt, so stößt man auf verbreitete Unkenntnis; ausgenommen bei Interessenten, die in der DDR guten Geschichtsunterricht genossen haben. (…) Der »Kommissarbefehl« (OKW-»Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare«) vom 6. Juni 1941 war der Höhepunkt der geplanten Vernichtungsorgie während des »Barbarossa«-Feldzugs und kostete in den Jahren des Krieges Mordopfer, deren Zahl wahrscheinlich in die Hunderttausende geht.
Dieser Exzess des Staatsterrorismus ist Historikern durchaus gut bekannt. Er darf nur nicht als Spezifikum des deutschen Faschismus und schon gar nicht als Marotte Hitlers abgetan werden. Seine Blutspur lässt sich Jahrzehnte zurückverfolgen. Zunächst sollte der uns heute zu Recht geläufige Begriff des Staatsterrorismus als in der Geschichte nicht selten, aber niemals so typisch, nirgends so konstitutiv vorkommend wie im Imperialismus, verstanden werden. Gezielte Morde, Krieg, Genozid und Massenvertreibung, Ausrottung von Staats wegen sind ein Kainsmal der letzten 120 bis 150 Jahre.
Das Ziel des Krieges gegen die Sowjetunion war die Zertrümmerung der UdSSR, die Vernichtung der Roten Armee und die Auslöschung der sozialistischen Lehre und Weltanschauung. Darin gingen die Reaktionäre aller imperialistischen Mächte mit der deutschen Führung einig, solange der »Führer« nicht auf ihre Kosten nach der deutschen Weltmacht strebte. Als Antikommunist wie als Antisemit war Hitler nicht nur ein besonders radikaler Finsterling, sondern auch Sprachrohr der imperialistischen Epoche und insbesondere breiter Kreise – Ultranationalisten, Militaristen, Kolonialisten – der deutschen Gesellschaft. Schon lange vor seinem Auftritt waren im Kaiserreich Expansionswut, Kriegsdurst, Rassismus virulent (Wilhelm II.: »Germanen gegen Slawen«). Der Erste Weltkrieg, sein Blutzoll, die Revolution und ihre blutige Niederschlagung, das Versailler Friedensdiktat und die Oktoberrevolution in Russland vertieften die gesellschaftlichen Gräben. Der Faschismus sammelte seine Anhänger in Deutschland zuvörderst aus den Reihen der rachebegierigen Militärs und der mordlüsternen Antikommunisten.
Schon bevor Hitler den Zweiten Weltkrieg entfesseln ließ, hatte sich die faschistische Basis im Volk stark verbreitert. Aber es waren die Kerntruppen in der Wehrmacht und die Terrorsondertruppen (SS), die in Bereitschaft standen, »dem Bolschewismus entgegenzutreten« (General Franz Halder, April 1939). Oberkommando der Wehrmacht (OKW), Heeresleitung und SS-Führung schnürten entsprechend Hitlers Weisung Nr. 21 den »Barbarossa«-Plan, »Sowjetrussland in einem schnellen Feldzug niederzuwerfen«. (…)
Das Ziel der Vernichtung der »jüdisch-bolschewistischen« Führung des Sowjetreiches wurde hundertfach in barbarischstem Jargon beschworen, ohne dass es den Adressaten, das heißt Wehrmacht und SS, auch nur annähernd klar war, wie viele Hunderttausende (Millionen?) Bürger der UdSSR nun tatsächlich umzubringen waren. Um nur die obersten Verantwortlichen zu zitieren: Hitler: »Die Führermaschinerie des russischen Reiches muss zerschlagen werden. Im großrussischen Bereich ist Anwendung brutalster Gewalt notwendig.« (17.3.1941) Göring: »Zunächst (sind) schnell die bolschewistischen Führer zu erledigen.« (26.2.) Generaloberst Jodl: »Notwendigkeit, alle Bolschewistenhäuptlinge und Kommissare sofort unschädlich zu machen.« (3.3.) Generalfeldmarschall v. Brauchitsch: »Kampf von Rasse zu Rasse«. (27.3.) Generaloberst Halder: »Diesmal (tritt der Truppe) als besonders gefährliches und jede Ordnung zersetzendes Element aus der Zivilbevölkerung der Träger der jüdisch-bolschewistischen Weltanschauung (entgegen).« (OKH-Entwurf 6.5.) (…)
In der schließlichen Fassung des Kommissarbefehls durch das OKW – nach Vorgaben Hitlers und Einlassungen des Oberkommandos des Heeres (OKH) – hieß es, dass die Kommissare der Roten Armee nicht als Gefangene anerkannt würden und sofort, spätestens in den »Durchgangslagern«, zu »erledigen« seien. Dieses offene Verbrechen gegen das Völkerrecht war nicht zu verteidigen, erst recht nicht – wie nach einem Vorschlag von Jodl – »am besten als Vergeltung im voraus«. (12.5.) In der Truppe sprach sich der Befehl noch vor dem Überfall schnell herum. Er kursierte unter den höheren Offizieren und wurde häufig mündlich an die unteren Chargen weitergegeben.
Die Aufforderung zum Mord an Kommissaren in Verbindung mit der weitgehenden Befreiung deutscher Soldaten von Strafverfolgung bei Mord und anderen Exzessen (sogenannter Kriegsgerichtsbarkeitsbefehl vom 13.5.1941) schien dem einen oder anderen Kommandeur zu weitgehend: Es könne für die Disziplin der Truppe bedenklich sein, wenn sich jeder Soldat das Recht nehmen könne, »auf jeden Russen … von vorne und hinten zu schießen«. (Generalfeldmarschall von Bock, 4.6.) (…) Es zeugt von der tiefen Verworfenheit der politischen und militärischen Führung des Deutschen Reiches, dass in diesen Kreisen nicht einmal eine größere Opposition gegen diese Art von Vernichtungskrieg existierte.
→ Dietrich Eichholtz (1930–2016): Staatsterrorismus. Vor 70 Jahren wurde der »Kommissarbefehl« erlassen – Freibrief für künftige Naziverbrechen an der Ostfront. In: junge Welt, 4. Juni 2011
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
-
U.-J. Kluge 8. Juni 2026 um 11:33 UhrDass sich der sogenannte Kommissarbefehl vom 6. Juni 1941 in der Truppe schnell herumgesprochen hatte, wie Dietrich Eichholtz schrieb, kann ich aufgrund einer Zeitzeugenaussage bestätigen. Auf ein Nichtwissen des einfachen Soldaten zu diesem völkerrechtswidrigen Mordbefehl kann sich also nicht berufen werden. Hans Fritz Zippel, späterer Sprecher der Mannschaften im antifaschistischen »Nationalkomitee Freies Deutschland«, NKFD, zog wenige Stunden vor dem Angriff auf die Sowjetunion gemeinsam mit einem Kameraden die Konsequenz: Er desertierte und lief zur Roten Armee über. Unmittelbar nach dem Angriff Nazideutschlands musste er erleben, wie Piloten der deutschen Luftwaffe die flüchtende Zivilbevölkerung niedermähten.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
