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Amtsmissbrauch

Österreichs ÖVP-Fraktionschef zurückgetreten

Foto: Fotokerschi.At/Florian Reisinger/APA/dpa
Sieht sich unschuldig: Der wegen Amtsmissbrauchs verurteilte ÖVP-Politiker Wöginger (Linz, 4.5.2026)

Wien. Der Fraktionschef der österreichischen Regierungspartei ÖVP, August Wöginger, hat nach seiner Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs ⁠sein Amt niedergelegt. Ein Schöffengericht in Linz verurteilte den ⁠konservativen Politiker zu sieben Monaten bedingter Haft bei einer Probezeit von drei Jahren sowie einer Geldstrafe von 43.200 Euro, wie das Landesgericht am Montag mitteilte. Wöginger ‌kündigte an, das erstinstanzliche Urteil anzufechten. Er gehe weiterhin von einem Freispruch aus, teilte er in einer ‌Erklärung seiner Partei mit.

Hintergrund des Verfahrens ist eine umstrittene Stellenbesetzung aus dem Jahr 2017. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Wöginger vorgeworfen, einem ÖVP-Bürgermeister ⁠aus parteipolitischen Motiven den Leitungsposten eines Finanzamtes ‌zugeschanzt zu haben. Dabei soll er über den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium und späteren Chef der Staatsholding ÖBAG, Thomas ​Schmid, Einfluss auf die Begutachtungskommission genommen haben. Schmid tritt in mehreren Korruptionsermittlungen als zentraler Belastungszeuge auf; seine Aussagen sind auch für laufende Ermittlungen mit Bezug zum früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz von Bedeutung. Das Gericht ‌verurteilte Wöginger als Anstifter (»Bestimmungstäter«). Zwei Beamte der damaligen Kommission wurden am Montag ebenfalls wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beweisaussage verurteilt. ‌Die Vorsitzende Richterin begründete die ‌Strafen damit, dass ⁠es spürbarer ⁠Sanktionen bedürfe, um das Vertrauen der Bevölkerung in die staatliche Verwaltung wieder zu bestärken.

Das jahrelange Verfahren habe ihn an ⁠seine persönlichen Grenzen gebracht, weshalb er den Fraktionsvorsitz abgebe, erklärte ‌Wöginger. Er werde dem Parlament künftig als Sozialsprecher der ÖVP erhalten bleiben. Bundeskanzler ⁠und ÖVP-Parteichef Christian Stocker stellte sich hinter Wöginger und bezeichnete das Urteil als sehr hart.

Die Verteidigung zielt in ihrem Vorgehen gegen den Schuldspruch vor allem auf die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen Schmid ab. Wöginger warf ihm vor, vor Gericht die Unwahrheit gesagt zu haben. Sein Anwalt ‌betonte, dass die Aussagen Schmids im Widerspruch zu fünf glaubwürdigen Zeugen stünden und nun Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens seien. Sollte sich herausstellen, dass der Kronzeuge falsch ausgesagt habe, entziehe dies ​dem Urteil die Grundlage. Zudem verteidigte der Anwalt das Vorgehen ⁠seines Mandanten: Die Weitergabe eines Bürgeranliegens aus einer Abgeordnetensprechstunde, also die Weiterleitung einer Personalempfehlung an das zuständige Ministerium, ‌sei ein völlig normaler Vorgang. (Reuters/jW)

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Erschienen am 05.05.2026, Ausland

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