Zum Inhalt der Seite
Macht der Konzerne

Sony gewinnt Rechtsstreit um Rechte an Jimi-Hendrix-Alben

Foto: Dieter Klar/dpa
Jimi Hendrix am 6. September 1970 bei einem Auftritt auf dem Love-and-Peace-Festival auf der Ostsee-Insel Fehmarn

London. Sony Music Entertainment hat einen Prozess um die Rechte an Alben von Jimi Hendrix aus den 1960er Jahren gewonnen. Das Londoner High Court wies am Dienstag eine Klage ab, mit der ‌eine Beteiligung an den Einnahmen erstritten werden sollte. Richter Edwin Johnson ‌urteilte, dass der Gitarrist Noel Redding und der Schlagzeuger Mitch Mitchell ihre Rechte an den Alben der Band »The Jimi ‌Hendrix Experience« wirksam abgetreten hätten. Er verwarf das Argument der Kläger, dass das heutige Streaming durch einen Vertrag aus dem Jahr 1966 nicht abgedeckt sei. Die damalige Vereinbarung sei nicht auf bestimmte Verbreitungswege für ‌Musik beschränkt gewesen, hieß es in der schriftlichen Urteilsbegründung.

Die Nachkommen der 2003 ‌und 2008 ‌verstorbenen Musiker Redding und Mitchell hatten ihre angeblichen Rechte an zwei Unternehmen abgetreten, die Sony 2022 verklagten. Im Zentrum des Streits standen die ‌drei Studioalben »Are You Experienced«, »Axis: Bold As Love« und »Electric Ladyland« aus den Jahren 1967 und 1968. Sony hatte in dem Verfahren argumentiert, dass eine Niederlage Chaos in der Musikindustrie hätte auslösen können. Ein Erfolg der Kläger hätte demnach ‌eine Klagewelle von Studiomusikern und Backgroundsängern nach sich ziehen können, die Anspruch auf lukrative Streaming-Tantiemen erhoben hätten. Stellungnahmen von Sony und den Anwälten der Kläger lagen zunächst nicht vor. (Reuters/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen am 29.04.2026, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!