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Sexualstrafrecht

EU-Parlament stärkt Schutz vor Gewalt

Strasbourg. Das EU-Parlament dringt auf eine EU-weite strafrechtliche Definition von Vergewaltigung. Sexuelle Handlungen ohne klares Einverständnis des Gegenübers sollen nach dem Willen der Mehrheit der Abgeordneten in Strasbourg unter den Straftatbestand der Vergewaltigung fallen. Demnach sollen »Schweigen«, »fehlender Widerstand« oder das Ausbleiben eines »Neins« nicht dafür ausreichen, dass eine Einwilligung angenommen wird. 447 Parlamentarierinnen und Parlamentarier sprachen sich am Dienstag für eine entsprechende Resolution aus, 160 dagegen, 43 enthielten sich. Die Resolution ist nicht rechtsverbindlich. Im deutschen Sexualstrafrecht gilt bisher nur ein »Nein heißt nein«-Ansatz: Jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person steht unter Strafe. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.04.2026, Seite 6, Ausland

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