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Liebich wehrt sich gegen Auslieferung

Halle/Saale. Marla Svenja Liebich, 2023 als Neonaziaktivist Sven Liebich vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt, lehnt nach der Festnahme in Tschechien die Auslieferung nach Deutschland ab. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft Halle am Dienstag. Man habe die Information von den tschechischen Behörden erhalten, sagte Cernota weiter. Im nächsten Schritt müsse nun ein tschechisches Gericht darüber entscheiden, ob Liebich nach Deutschland ausgeliefert wird. Wie lange dies dauert, sei derzeit nicht absehbar. Liebich war vergangene Woche nach monatelanger Fahndung in Cernota in Krásná in der Nähe der deutschen Grenze festgenommen worden. Liebich war Ende August 2025 nicht zum Haftantritt im Frauengefängnis in Chemnitz erschienen. Nach der Verurteilung hatte Liebich auf der Grundlage des 2024 in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrages und des Vornamens veranlasst. Dadurch waren die Behörden gezwungen, Liebich zum Haftantritt in einem Frauengefängnis aufzufordern. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Liebich damals einen »Missbrauch« der neuen Regelungen vorgeworfen. Die rechte Szene feierte Liebich in sozialen Medien für die Aktion. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.04.2026, Seite 15, Antifaschismus

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