Völkerrecht – na und?
Auch am Wochenende befassten sich einige Medien mit der Rede, die Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am vergangenen Dienstag hielt. Er bezeichnete darin den Krieg der USA und Israels gegen den Iran als nach seiner Meinung völkerrechtswidrig. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags bestätigten nun diese Auffassung in einem Gutachten. Das ist aber für Kriegsfreunde kein Hindernis.
Die Welt am Sonntag vermeidet Argumente und macht aus der Rede Steinmeiers eine Stilfrage: »Er ist einfach nicht in der Lage, seine Auftritte – ob im kleinen oder im großen Format – zu empathischen Publikumserlebnissen zu machen. Vorwerfen kann man ihm das nicht. Ein Ochse lässt sich nicht zum Rennpferd umformen.«
Ohne Steinmeier namentlich zu nennen, sinniert die Taz unter der Überschrift »Der Preis des Wegsehens« über eine angeblich »jahrelange Zurückhaltung gegenüber dem islamistischen Regime«. Die jahrelangen Angriffe Israels auf Teheran und das Bombardement im Sommer 2025 auf den Iran erwähnt die Zeitung nicht. Da fällt es nicht schwer zu schreiben: »Der derzeitige Krieg in Iran ist eine Folge einer jahrelang von der iranischen Führung betriebenen, ihrerseits eskalativen Politik.« Unter den journalistischen Glanzleistungen des Artikels findet sich auch diese: »Iran wurde gefürchtet. Wohl auch deshalb setzte der Westen – selbst dann, als die Revolutionsgarden mit Hisbollah und Assads Anhängern durch Syrien marodierten – auf Diplomatie, auf Annäherung und Deeskalation.« Der Westen strebte zwar seit 2011 mit Hilfe von kopfabschneidenden Dschihadistenmilizen wie denen des an diesem Montag in Berlin zum Staatsbesuch erwarteten amtierenden syrischen Präsidenten in Damaskus einen Regime-Change an, aber warum so etwas aufschreiben?
Eine besondere Rechtfertigungsvariante für den Angriffskrieg bietet der Völkerrechtler Wolff Heintschel von Heinegg: Er beruft sich am Sonntag im Deutschlandfunk auf ein Urteil des Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag von 1997, das den Begriff »internationaler bewaffneter Konflikt« präzisiert habe. Der liege vor, wenn eine Macht die »Gesamtkontrolle« über Milizen in anderen Ländern ausübe. Das sei beim Iran in Bezug auf Hamas, Hisbollah und Ansarollah der Fall, die Frage nach einer Selbstverteidigung Israels müsse nicht aufgeworfen werden. Es sei seit Jahren Teil eines internationalen bewaffneten Konflikts. Wenn Aggressoren einen eigenen Strafgerichtshof wie den ICTY einsetzen, kann sich jeder Aggressor darauf berufen. (as)
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