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EU-Gericht kippt Deckel für Schienenmaut

Luxemburg. Die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr verstößt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge gegen EU-Vorgaben. Den regionalen Verkehrsunternehmen drohen damit nach Angaben des Bundesverbands Schienennahverkehr (BSN) Mehrkosten in Milliardenhöhe, was für Fahrgäste zu weniger Verbindungen und höheren Ticketpreisen führen könnte. Trassenpreise, auch Schienenmaut genannt, sind Gebühren, die Verkehrsunternehmen an die DB Infra-GO zahlen müssen, wenn sie das deutsche Schienennetz nutzen. Infra-GO muss die Höhe der Entgelte von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Diese hatte die Entgelte im Nahverkehr gekürzt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.03.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

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