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08.08.2025

Autoritärer Pfusch

Urteil zu Überwachungssoftware

Von Arnold Schölzel
Der Artikel 10, Absatz 1 des Grundgesetzes lautet: »Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.« Absatz 2 erlaubt aber die Verletzung des Unverletzlichen in Gesetzesform und gestattet zudem für den »Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung« die »Beschränkung« dem Betroffenen zu verheimlichen und den Rechtsweg auszuschließen. Absatz zwei macht die Aussage »unverletzlich« zur Lüge und ermöglicht, an die Stelle des Rechts ...

Artikel-Länge: 2815 Zeichen

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