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EuGH für Transparenz bei Bonitätsbewertung

Luxemburg. Im Streit um die Frage, wie Bonitätsauskünfte etwa der Auskunftei Schufa entstehen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag ein Urteil gefällt: »Die betroffene Person hat das Recht, zu erfahren, wie die sie betreffende Entscheidung zustande kam.« Die Angabe eines Algorithmus reiche nicht aus. Banken, Versandhändler oder Energieversorger nutzen die Angaben, um über die Kreditwürdigkeit ihrer Kundschaft zu entscheiden. Die Verbraucherzentrale sprach von einem »Meilenstein im Verbraucherschutz«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.02.2025, Seite 9, Kapital & Arbeit

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