Gegründet 1947 Mittwoch, 30. April 2025, Nr. 100
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 20.02.2025, Seite 2 / Inland

­Verfassungsgericht zügelt Eingriff in Tarifverträge

Karlsruhe. Arbeitsgerichte dürfen seit Mittwoch den zwischen »Arbeitgebern« und Beschäftigten vereinbarten Tarifvertrag nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur in engen Grenzen selbst korrigieren. Damit wurden vorherige Urteile des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben. Dabei ging es um Zuschläge für Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit, die in Tarifverträgen vereinbart waren. Das Arbeitsgericht hatte die unterschiedlichen Zuschläge als gleichheitswidrig beanstandet und eine »Anhebung nach oben« verlangt. Hiergegen legten betroffene Unternehmen erfolgreich Verfassungsbeschwerden ein. (Reuters/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

Mehr aus: Inland