Zum Inhalt der Seite

USA: Streit um Staatsbürgerschaft

Washington, D. C. Am Mittwoch sollte in den USA vor dem Bezirksgericht von Maryland eine mündliche Verhandlung über Präsident Donald Trumps Anordnung vom 20. Januar beginnen. Laut dieser sind künftig in den USA Geborene, die nicht mindestens ein Elternteil mit dauerhaftem, rechtmäßigem Aufenthaltsstatus haben, nicht zur US-Staatsbürgerschaft berechtigt. In Maryland klagen dagegen eine schwangere Frau ohne gesicherten Aufenthaltsstatus sowie zwei NGOs. In den kommenden Tagen sollen Verhandlungen in weiteren Bundesstaaten folgen. In den Verhandlungen geht es jeweils darum, ob die Trump-Verordnung, die zunächst bis Donnerstag auf Eis liegt, vorerst weiter blockiert bleibt. Bisher erhielt in den USA jeder, der auf dem Staatsgebiet geboren wurde, automatisch die Staatsbürgerschaft. Detlef Georgia Schulze

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 06.02.2025, Seite 6, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!