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Griechenland wegen Pushbacks verurteilt

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Griechenland am Dienstag wegen der Zurückweisung einer Schutzsuchenden aus der Türkei zu einer Entschädigung verurteilt. Die Richter in Strasbourg entschieden, dass es zum betreffenden Zeitpunkt »Anzeichen für eine systematische Praxis« von Pushbacks gegeben habe, die völkerrechtlich illegal sind. Die Klägerin war 2019 wegen ihrer Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung in der Türkei zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden und wollte über den Grenzfluss Evros fliehen, wurde aber von Vermummten wieder in die Türkei zurückgebracht, wo sie inhaftiert wurde. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.01.2025, Seite 7, Ausland

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