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Keine Wiederholung der Wahl in Niedersachsen

Bückeburg. Niedersachsens Verfassungsgericht sieht keinen Grund für eine Wiederholung der Landtagswahl vom Oktober 2022. Zwar hätten sechs spätere Listenkandidaten der AfD mit unterschiedlichen Verwendungszwecken auf ein Privatkonto des heutigen AfD-Landeschefs Ansgar Schledde eingezahlt, allerdings sei darin kein Wahlfehler zu erkennen, entschied der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Montag. Auch in der Aufstellung der AfD-Landesliste auf einer Delegiertenversammlung statt bei einer Mitgliederversammlung sah das Gericht keinen Wahlfehler. Angestoßen hatten das Wahlprüfungsverfahren zwei FDP-Mitglieder. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.12.2024, Seite 4, Inland

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