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Entlassung von BVG-Fahrer wirksam

Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung eines Straßenbahnfahrers der BVG für wirksam angesehen. Der hatte im Mai 2024 in einer privaten Facebook-Gruppe das Ergebnis einer verdi-Mitgliederbefragung kommentiert. Sein Beitrag war an die Mitglieder der verdi-Tarifkommission gerichtet und schloss mit einer Fotomontage ab. Darauf ist ein auf dem Boden kniender Mann abgebildet, auf dessen Kopf der Lauf einer Pistole gerichtet ist. Titel der Fotomontage: »Verdi hört den Warnschuss nicht!«

Darüber beschwerten sich sieben Beschäftigte der BVG, die zugleich Gewerkschaftsfunktionäre sind, wie es im Staatsanzeiger am Dienstag hieß. Nach Anhörung des Fahrers und des Personalrats sprach das Unternehmen eine fristlose und eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus. Der Fahrer habe mit der Fotomontage Beschäftigte nicht nur konkret bedroht, sondern auch den Betriebsfrieden erheblich gestört, so das Arbeitsgericht. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.11.2024, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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