Zum Inhalt der Seite
Rückgabeverfahren für Naziraubgut

Neues Schiedsgericht

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände wollen mit einem neuen Schiedsgericht Rückgabeverfahren für Naziraubgut in Deutschland verbessern. Beim 21. Kulturpolitischen Spitzengespräch am Mittwoch in Berlin wurde die Einrichtung eines gemeinsamen Schiedsgerichts beschlossen. Dieses soll künftig abschließend entscheiden, wenn Rückgaben von NS-Raubgut nach einem Vorverfahren zwischen den Parteien strittig bleiben.

»Mit dem heutigen Beschluss betreten wir Neuland«, kommentierte Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) die Entscheidung. Mit dem neuen Gremium werde die Rückgabe von Naziraubgut »verbessert, vereinfacht und beschleunigt«, hieß es. »Vor allem stärken wir die Einbindung der Opfer und ihrer Nachfahren von NS-Raubgut in das Entscheidungsgremium und ermöglichen nun eine einseitige Anrufbarkeit.« Bisher mussten beide Parteien der Anrufung der Beratenden Kommission zustimmen.

Das Schiedsgericht soll die Arbeit der »Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz« ersetzen. Sie wurde 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet.

Das »Schiedsgericht NS-Raubgut« soll nun gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunalen Spitzenverbänden und den beiden größten jüdischen Verbänden in Deutschland – der Jewish Claims Conference und dem Zentralrat der Juden – ernannt werden.

»Kein öffentliches Haus soll sich künftig noch mit NS-Raubgut schmücken«, sagte der Vorsitzende der Kultusministerkonferenz Timon Gremmels. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sprach von einem wichtigen Schritt zu einem bindenden Restitutionsgesetz. »Ein solches gibt es bereits in anderen europäischen Ländern und sollte auch in Zukunft der Maßstab für die Bundesrepublik Deutschland sein.« (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 11.10.2024, Seite 10, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!