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EuGH: Fusionsverbot für Stahlkonzerne hat Bestand

Brüssel/Düsseldorf. Mehr als fünf Jahre nach dem Verbot der Stahlfusion von Thyssen-Krupp und Tata Steel Europe hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Entscheidung gebilligt. Die Klage von Thyssen-Krupp sei abgewiesen worden, urteilte das höchste europäische Gericht am Freitag. Die Konzerne hatten die Pläne im Mai 2019 aufgegeben, da der Widerstand der EU-Kartellbehörde zu groß gewesen sei. Thyssen-Krupp hatte die Klage eingereicht, um den Beschluss der EU-Kommission für nichtig zu erklären. Die Pläne für das Joint Venture seien zwar trotzdem gescheitert, aber die Entscheidung aus Brüssel sei falsch gewesen. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.10.2024, Seite 2, Inland

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