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»Sportschau«-Beitrag: Äußerung verboten

Hamburg. Das Landgericht Hamburg hat eine Äußerung des Sportjournalisten in der ARD-»Sportschau« Anfang August als »unzulässige Verdachtsberichterstattung und als persönlichkeitsrechtsverletzend verboten«. Der russisch-usbekische Milliardär Alischer Usmanow sei dort für Bestechung und Manipulation von Schiedsrichtern im internationalen Fechtsport verantwortlich gemacht worden, teilten dessen Anwälte am Mittwoch mit. Die Behauptung des ARD-Journalisten, Usmanow habe beim Fechten ein »System der Schiedsrichterbestechung etabliert«, dürfe nicht mehr verbreitet werden. Dem Sender drohten demnach sonst Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.10.2024, Seite 14, Medien

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