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05.09.2024
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Kabinett beschließt Reform des Baugesetzes
Berlin. Bestehende Gebäude sollen künftig einfacher erweitert oder aufgestockt und Grundstücke in zweiter Reihe schneller bebaut werden können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf einer Reform des Baugesetzes. Weitere gelockerte Vorgaben sind darin für Kommunen mit »angespannten Wohnungsmärkten« vorgesehen. Die vereinfachte Verdichtung zielt etwa auf Familien mit großem Garten ab: »Kinder können künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus auf diesem Grundstück errichten.« In besonders ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen die Kommunen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bis Ende 2027 unter Vorbehalt stellen können. (AFP/jW)
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