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Blaue Moschee: Verein klagt gegen Verbot

Hamburg. Rund drei Wochen nach Schließung der Blauen Moschee in Hamburg hat das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums eingelegt. Mit der Schließung der Imam-Ali-Moschee entziehe das Ministerium den sich dort versammelnden gläubigen Schiiten eine wichtige Glaubenseinrichtung und hindere sie an der im Grundgesetz verankerten freien und ungestörten Religionsausübung, teilte der Anwalt des IZH mit. Die Begründung des Ministeriums, der Verein und Betreiber der Moschee sei von der iranischen Regierung gesteuert, verfolge verfassungsfeindliche Ziele und verbreite die Ideologie der »islamischen Revolution« in Deutschland, bezeichneten die Vertreter des IZH als »Unterstellung«, der man mit der Klage entgegentreten wolle. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.08.2024, Seite 4, Inland

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