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13.08.2024

Kofferfragen

Von Helmut Höge
Der Koffer einer Bekannten aus Ghana war auf dem Mailänder Flughafen beim Umsteigen in ein Flugzeug nach Berlin nicht mitgenommen worden. Sie bat mich, ihr zu helfen. Für solche Fälle gibt es das Montrealer Übereinkommen. Es legt fest, dass der kofferlos dastehende Reisende Anspruch auf Ersatzkleidung und Hygieneartikel hat, deren Kosten die Airline erstatten muss. Wenn der Koffer ganz weg ist, wie bei der Ghanaerin, kann man eine Entschädigung (bis zu 1.675 Euro) ...

Artikel-Länge: 4699 Zeichen

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