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02.07.20241 Leserbrief
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Koalitionsregierung in Südafrika gebildet
Pretoria. Mehr als vier Wochen nach der Parlamentswahl in Südafrika hat der seit dem Ende der Apartheid vor 30 Jahren regierende Afrikanische Nationalkongress (ANC) eine Koalitionsregierung gebildet. Wie Präsident Cyril Ramaphosa am Sonntag abend mitteilte, übernimmt die größte Oppositionspartei, die liberale Demokratische Allianz (DA), sechs von insgesamt 32 Ministerien. Sechs weitere gehen den Angaben zufolge an kleinere rechte und liberale Parteien. Der ANC hatte bei der Parlamentswahl erstmals die absolute Mehrheit verfehlt. (AFP/jW)
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Onlineabonnent*in Detlev R. aus Tshwane, Südafrika 1. Juli 2024 um 21:50 UhrDas Gnu heißt in Südafrika »Wildebeest«. Diese Antilopenart ähnelt im Aussehen einem Büffel und springt gern wie verrückt herum – eben wie ein wildes Biest. Das Tier ist allerdings eher harmlos, nicht so gefährlich wie der afrikanische Büffel, dem man lieber nicht in die Quere kommen sollte. Wird die neue Regierung der Nationalen Einheit – abgekürzt GNU (Government of National Unity) – sein wie ein »Wildebeest« oder wird sie wie ein afrikanischer Büffel die sozialen und wirtschaftlichen Mammutprobleme Südafrikas angehen? Man hofft freilich auf das letztere. Mir schwant jedoch, der Büffel wird es bald mit bösen Blähungen zu tun bekommen. Denn der Präsident hat leider den klugen Rat des W. I. Lenin – »Lieber weniger, aber besser« – völlig in den Wind geschlagen. Sein neues Kabinett hat sage und schreibe 32 Minister mit insgesamt 43 Stellvertretern. Einige bisherige Arbeitsbereiche wurden sogar gesplittet in zwei verschiedene Ministerien. Neben dem ANC sind weitere sechs Parteien bedacht. Der ANC stellt zwanzig Minister, die liberale DA sechs, und die restlichen sechs Ministerien gingen an fünf kleinere Parteien aus dem rechten und liberalen Spektrum. Der Leitbüffel (Präsident Ramaphosa) wird es schwer haben, diese zappelnde Herde auf Spur zu halten.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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