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Geheimdienst darf auf Kontodaten zugreifen

Potsdam. Die Abteilung für Verfassungsschutz des Brandenburger Innenministeriums darf nun auf Kontostammdaten zugreifen. Der Landtag hat am Dienstag mehrheitlich für eine entsprechende Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes gestimmt. Die Opposition aus AfD, Die Linke und Freien Wählern äußerte große Bedenken. Neu ist die Befugnis zur Abfrage über das Bundeszentralamt für Steuern. Sie soll auch für Unternehmen gelten, die ihren Hauptsitz außerhalb Deutschlands haben. Der Zugriff sei künftig auch möglich, wenn es keine Hinweise auf Gewalttaten oder »Hass«-Delikte gebe. Innenminister Michael Stübgen (CDU) nannte »Propaganda« und »Falschinformationen« als Beispiele. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.06.2024, Seite 4, Inland

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