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Hochwasser: Pflicht zur Versicherung zulässig

Osnabrück. Angesichts der jüngsten Hochwasser fordert der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) beim Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erneut eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden. Ein juristisches Gutachten des Gremiums habe ergeben, dass eine solche Pflicht zulässig sei, wenn sie eine freie Wahl unter den Versicherern erlaube. »Voraussetzung ist, dass sich die Prämien grundsätzlich am versicherten Risiko orientieren«, sagte der Vorsitzende Christoph Busch.(jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.06.2024, Seite 5, Inland

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  • Reinhard Hopp aus Berlin 6. Juni 2024 um 22:22 Uhr
    Populistischer, geistiger Dünnschiss, denn Versicherungsmathematik basiert nun mal nicht auf ideologischen Phantasmen oder manipulativer Wahlpropaganda, sondern ausschließlich auf stochastischen Wahrscheinlichkeitsmodellen.

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