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Kein Bundestagsbüro für Exkanzler Schröder

Berlin. Exkanzler Gerhard Schröder (SPD) hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf ein Büro im Bundestag. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies Schröders Klage am Donnerstag ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 vor dem Hintergrund der Debatte über Schröders Tätigkeit für russische Staatsunternehmen beschlossen, Schröders Büro stillzulegen. Zur Begründung hieß es, Schröder nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit mehr wahr. Eine neue Regelung hatte das zur Voraussetzung gemacht. Zwar stelle der Staat nach einer jahrzehntelangen Praxis Büros für ehemalige Kanzler zur Verfügung. Das begründe aber keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung, so das Gericht. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.06.2024, Seite 4, Inland

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